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Formalitäten, die im Trauerfall erledigt werden müssen.

Wenn ein nahestehender Angehöriger verstirbt, stehen die Hinterbliebenen oft unter Schock. Erst jetzt wird vielen bewusst, wie schwer es ist damit umzugehen. Zuverlässige und professionelle Hilfe kann jetzt wertvoll sein. In diesem Fall können wir die Behördengänge für Sie besorgen und wichtige Formalitäten erledigen. Dies können Folgende sein:

- Der Leichenschauschein oder Totenschein muss vom Arzt ausgestellt werden.
- Der Verstorbene muss polizeilich abgemeldet werden.
- Beim zuständigen Standesamt müssen die Sterbeurkunden besorgt werden.
- Der Verstorbene muss in eine öffentliche Leichenhalle überführt werden.
- Die Krankenkasse muss informiert und ggf. die Fortsetzung des Versicherungsschutzes beantragt werden.
- Die Rentenstelle muss benachrichtigt und eventuell Vorschusszahlung und Hinterbliebenenrente beantragt werden.
- Die Lebensversicherung / Sterbegeldversicherung muss benachrichtigt werden.
- Gegebenenfalls muss ein Erbschein beim Notar oder Amtsgericht beantragt werden.
- Die kontoführende Bank des Verstorbenen muss informiert werden.
- Die Wohnung und die Versorgerbetriebe (Strom, Gas, Wasser, Telefon, TV, Zeitung) müssen ggf. gekündigt werden.
- Mitgliedschaften in Vereinen oder Verbänden müssen gekündigt werden.
- Die Ausgestaltung der Trauerfeier muss abgestimmt werden.
- Die Grabmalsgestaltung muss mit dem Steinmetz besprochen werden.

Viele Dinge müssen jetzt erledigt werden. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.